Das „H“ steht für historisch „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“.
Diese Fahrzeuge müssen ausser Ihrem Mindestalter von 30 Jahren noch ein paar andere Kriterien erfüllen, Sie sollten ihrem Alter entsprechend in einem guten Zustand und technisch in Ordnung sein.
Ob Originalzustand oder in einem zeitgenössischem Tuning, wir kümmern uns in Zusammenarbeit mit dem TÜV um ein Experten-Gutachten, welches Voraussetzung für die Zulassung eines Oldtimers nach §2 Nr. 22 FZV ist.
Die Vorteile eines H-Kennzeichens sind, pauschaler KFZ-Steuersatz von weniger als 200,00 €, günstigere Tarife in der KFZ-Versicherung ausserdem muss man sich um Feinstaub-Plakette und städtische Umweltschutzzonen keine Gedanken mehr machen.
Lassen Sie Ihr Schmuckstück nicht länger in der Garage stehen, sondern bringen Sie es wieder zurück auf die Straße. Lassen Sie sich vorab in unserer Werkstatt vor Ort oder per Telefon beraten. Wir freuen uns auf Ihren Auftrag!!
In unserer Galerie finden Sie einen kleinen Auszug einiger Kundenfahrzeuge.